Wir, AP-World s – Winfried Matthias Bittner BA
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Abs. I Allgemeine Geschäftsbedingungen Miete
1.Geschäftsbedingungen, Angebot, Vertragsabschluss
1.1 Die Vermietung von Fitnessausstattung und -geräten erfolgt ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichenden Geschägtsbedingungen unserer Vertragspartner wird hiermit widersprochen. 1.2 Wirksame Mietverträge kommen erst durch schriftliche Bestätigung durch AP-World Bittner Winfried zustande. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn sie von AP-World sBittner Winfried schriftlich bestätigt worden sind.
2. Beginn der Mietzeit
2.1 Die Mietzeit beginnt spätestens mit dem Tage, an dem die Ausstattung mit allen zu seiner Inbetriebnahme erforderlichen Teilen je nach schriftlicher Absprache mit dem Kunden entweder zwecks Anlieferung beim Kunden das Lager von AP-World Winfried Bittner verlassen hat oder von AP-World s.r.o. Winfried Bittner zur Abholung für den Kunden bereitgestellt worden ist. 2.2 Wird eine Gerätegruppe (technische Funktionseinheit) angemietet, so gilt Ziffer 1 für jedes Einzelgerät der Gruppe entsprechend, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. 2.3 Mit dem Zeitpunkt gem. Ziff. 2.1 geht die Gefahr des zufälligen Unterganges bzw. der zufälligen Verschlechterung auf den Mieter über. 2.4 AP-World Winfried Bittner ist berechtigt, dem Mieter an Stelle des vertraglich vereinbarten Gerätes ein funktionell annähernd gleichwertiges Gerät zur Anmietung bereitzustellen.
3. Übernahme des Gerätes, Mängelrügen, Haftung
3.1 Der Mieter kann das Gerät vor Übernahme bzw. vor Absendung auf seine Kosten besichtigen. Bei Übernahme hat er das Gerät auf betriebsfähigen und einwandfreien Zustand hin zu untersuchen, etwaige Mängel unverzüglich zu rügen und diese AP-World Winfried Bittner schriftlich anzuzeigen. 3.2 Offensichtliche Mängel können nicht mehr gerügt werden, wenn nicht innerhalb von drei Kalendertagen nach Abholung bzw. Eintreffen des Gerätes am Bestimmungsort eine schriftliche Mängelanzeige bei AP-World Winfried Bittner eingegangen ist. 3.3 Bei rechtzeitiger und begründeter Mängelrüge nimmt AP-World Winfried Bittner auf seine Kosten die Behebung der Mängel selbst vor oder lässt sie auf eigene Kosten durch den Mieter vornehmen. In jedem Fall der Mängelbehebung verlängert sich die Mietzeit um die Zeit von der Anzeige des Mangels bis zu dessen Beseitigung. 3.4 Im Falle eines rechtzeitig gerügten und von AP-World Winfried Bittner zu vertretenden Mangels kann der Mieter für die Zeit des Ausfalls des Gerätes den Mietzins anteilig kürzen. Alle weitergehenden Gewährleistungsansprüche des Mieters, insbesondere Schadensersatz und außervertragliche Ansprüche sind ausgeschlossen. 3.5 Befindet sich AP-World Winfried Bittner in der Bereitstellung oder Absendung des Gerätes in Verzug, so kann der Mieter niemals Verzögerungsschaden auch, wenn AP-World Winfried Bittner grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
4. Arbeitszeit
Die Mietvertragsdauer wird um die Stilliegezeit – Karenz verlängert. Für die Stilliegezeit hat der Mieter mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarung einen um 90% des Normalmietzinses geminderten Mietpreis zu zahlen. Die Minderung der Miete kommt nur in Betracht, wenn der Mieter AP-World Winfried Bittner von der Saisonzeiten (Schließzeiten) und deren Wiederaufnahme rechtzeitig schriftlich Mitteilung gibt und die Schließzeiten auf Verlangen durch Unterlagen nachweist.
5. Mietberechnung und Mietzahlung
5.1 Die vereinbarte Miete versteht sich lediglich für das gemietete Gerät. Die Mehrwertsteuer und sämtliche Nebenkosten werden gesondert berechnet. Die Miete sowie die Nebenkosten sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarung im Voraus zu zahlen. Dasselbe gilt bei etwaiger Veränderung der Mietzeit. Alle Zahlungen haben ohne Abzug zu erfolgen. Zahlungsanweisungen, werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen. Eingehende Zahlungen werden nach der Wahl von AP-World Winfried Bittner auf die Forderungen (Kosten, Zinsen, Schadensersatz, Miete) verrechnet. Für jede Mahnung nach Verzug hat der Kunde die Kosten in Höhe von jeweils EURO 10,- zu ersetzen. Mehrere Mieter haften für alle Verbindlichkeiten zur ungeteilten Hand. 5.2 Wird der Mietzins durch den Mieter nicht vereinbarungsgemäß gezahlt, kommt er anderweitig in Zahlungsverzug oder liegt ein Verstoß gegen eine Vertragsbestimmung, insbesondere Gefährdung des Eigentums von AP-World Winfried Bittner an dem vermieteten Gerät, Verschlechterung der Vermögensverhältnisse der Mieter, Zahlungseinstellung, Scheck- oder Wechselprotest etc. vor, so ist AP-World Winfried Bittner berechtigt, das Gerät ohne weiteres auf Kosten des Mieters an sich zu nehmen.
Hierzu hat der Mieter den Zutritt zu dem Gerät und dessen Abtransport zu ermöglichen. Die Rücknahme des Gerätes durch AP-World Winfried Bittner lässt die Vertragspflichten des Mieters unberührt. AP-World Winfried Bittner behält sich die Geltendmachung weiteren Schadens vor. 5.3 Gegenüber den Ansprüchen von AP-World Winfried Bittner ist die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder die Aufrechnung nur möglich, wenn der Gegenanspruch des Mieters unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. 5.4 Transportverrechnung: Wird das Mietgerät im Auftrag des Kunden durch ein Fahrzeug von AP-World zugestellt, so gelangt der im Mietvertrag vereinbarte Fahrpreis pro Stunde zur Verrechnung. Dies gilt ebenso für Rückstellungen von Geräten zu AP-World Winfried Bittner.
6. Sicherung, Berechtigung
6.1 Zur Sicherung sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Ansprüche von AP-World Winfried Bittner tritt der Mieter hiermit in Höhe des gesamten vereinbarten Mietzinses zuzüglich 25% Sicherheitseinbehalt seine Forderungen gegenüber seinem Auftraggeber, bei dem die gemieteten Geräte eingesetzt sind, an AP-World Winfried Bittner ab. AP-World Winfried Bittner nimmt die Abtretung hiermit an. 6.2 AP-World Winfried Bittner ist jederzeit berechtigt, das Gerät während der normalen Geschäftszeit beim Mieter oder am Einsatzort zu besichtigen und auf seinen Zustand hin zu überprüfen.
7. Nebenkosten, Haftungsbeschränkungen
7.1 Der Mieter hat sämtliche Nebenkosten, insbesondere Kosten für Auf- und Abladen, Transport, Befestigung, Betriebsstoffe, Reinigung usw. zusammen mit der Miete jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer zu zahlen, falls diesbezüglich nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. 7.2. Wird eine Haftungsbeschränkung vereinbart, jedoch kein Selbstbeteiligungsbetrag im Mietvertrag eingetragen, so sind bis zu einem Anschaffungswert von EURO 30.000.- 10 % der Anschaffungskosten des Mietobjektes, bei einem höheren Anschaffungswert 5 % der Anschaffungskosten, mindestens aber EURO 500.- als Selbstbeteiligung vereinbart. 7.3 Wird keine Haftungsbeschränkung vereinbart, so haftet der Mieter für jegliche Schäden an dem Mietgerät (gleichgültig, ob vom Mieter oder von Dritten verursacht) während der Mietzeit. Wird keine Haftungsbeschränkung vereinbart, so ist der Mieter verpflichtet, das Gerät für die Dauer der Mietzeit gegen Schäden aller Art, soweit versicherbar, zugunsten des Vermieters zu versichern und die Deckungszusage der Versicherungsgesellschaft vor Beginn dem Vermieter vorzulegen. Der Versicherungsschein ist binnen 14 Tagen auf Verlangen des Vermieters diesem vorzulegen. Tritt ein Schadensfall ein, so hat der Mieter dem Vermieter hiervon unverzüglich Mitteilung zu machen, unter Angabe des Zeitpunktes und der Ursache des Schadensfalles sowie des Umfanges der Beschädigung. Versichert der Mieter das Mietgerät zu seinen eigenen Gunsten, so tritt der Mieter bereits jetzt seinen Anspruch auf die Versicherungsleistung an den Vermieter ab, so das dieser den Schaden direkt bei der Versicherung geltend machen kann. 7.4 Ausgeschlossen sind von der Vereinbarung der Haftungsbeschränkung Schäden, die durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten entstehen und Schäden, die mit der Nutzung oder dem Defekt des Mietgegenstandes gegenüber Dritten entstehen. 7.5 Ebenfalls ausgeschlossen von der Haftungsbeschränkung ist der Verlust des Mietgegenstandes beim Miete. 7.6. Haftung für Schäden/ Stehzeiten durch Ausfall der Mietmaschine ist ausdrücklich ausgenommen.
8. Pflichten des Mieters
8.1 Der Mieter ist verpflichtet, das gemietete Gerät ordnungs- und vertragsgemäß zu behandeln, insbesondere es vor Überanspruchung in jeder Weise zu schützen, für sach- und fachgerechte Wartung und Pflege des Gerätes Sorge zu tragen sowie notwendige Instandsetzungsarbeiten sofort sach- und fachgerecht unter Verwendung von Original- oder gleichwertigen Ersatzteilen auf seine Kosten vornehmen zu lassen. AP-World Winfried Bittner ist vom Mieter unverzüglich zu informieren, sobald ein Instandsetzungsbedarf, gleichwelcher Art, vorliegt. Der Mieter ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von AP-World Winfried Bittner Reparaturen von Fremdfirmen zu Lasten AP-World Winfried Bittner durchführen zu lassen, sowie Veränderungen am Mietgegenstand, insbesondere An-, Um- sowie Einbauten vorzunehmen oder Kennzeichnungen zu entfernen. Der Mieter ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von AP-World Winfried Bittner das angemietete Gerät unterzuvermieten oder auf andere Art und Weise Dritten, außer Hotlegästen zu überlassen. Der Mieter ist ebenfalls nicht berechtigt, das gemietete Gerät ohne vorherige schriftliche Einwilligung von AP-World Winfried Bittner an einen anderen als den vertraglich vereinbarten Einsatzort zu verbringen. 8.2 Der Mieter ist weiterhin verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Bedienung des gemieteten Gerätes nur durch geeignete erfahrene Fachkräfte erfolgt. Betriebsstoffe, Reinigungsmittel, etc. müssen den Vorschriften vom Hersteller, sowie AP-World Winfried Bittner entsprechen und stets von einwandfreier Beschaffenheit sein. Der Mieter hat die Geräte außerhalb der Nutzungszeit gegen Witterungseinflüsse zu schützen und für ausreichende Bewachung zu sorgen. Fabrikseitig vorgeschriebene Inspektionen an Geräten und Maschinen hat der Mieter bei AP-World Winfried Bittner rechtzeitig anzumelden und den Zugriff auf das Gerät, ohne Anrechnung der Ausfallzeit, während der normalen Arbeitszeit zu ermöglichen. 8.3 Erfolgt ein Zugriff Dritter auf die Mietsache (Beschlagnahme, Pfändung etc.), so ist der Mieter verpflichtet,AP-World Winfried Bittner unverzüglich zu benachrichtigen und den Dritten auf das Eigentum von AP-World Winfried Bittner hinzuweisen. Die Interventionskosten gehen zu Lasten des Mieters. Bei einer Verletzung der Benachrichtigungs- und Hinweispflichten hat der Mieter den hieraus entstandenen Schaden zu ersetzen. 8.4 Der Mieter wurde insbesondere auf sämtliche Unfallverhütungsvorschriften hingewiesen. Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung bei Verstoß gegen Unfallverhütungsvorschriften durch den Mieter.
9. Beendigung der Mietzeit
9.1 Die Mietzeit endet an dem Tag, an dem das Gerät mit allen zu seiner Inbetriebnahme erforderlichen Teilen in ordnungs- und vertragsgemäßem Zustand nach Wahl des Vermieters bei AP-World Winfried Bittner oder einem anderen Bestimmungsort eintrifft, keinesfalls jedoch vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Ist eine bestimmte Mietdauer nicht vereinbart, so hat der Mieter die Rückgabe des Mietobjektes gem. Vereinbarung vorher anzuzeigen. 9.2 Erfolgt eine Rücklieferung direkt an einen neuen Mieter, so endet die Mietzeit mit dem Tag der Absendung des Gerätes in ordnungs- und vertragsgemäßem Zustand durch den Mieter. 9.3 Die Mietzeit verlängert sich in jedem Fall um diejenige Zeit, in der am Mietgegenstand beim Kunden oder bei AP-World Winfried Bittner Instandsetzungsarbeiten irgendwelcher Art durchgeführt werden sowie bei Sicherstellung und Stilllegung.
10. Verletzung der Unterhaltspflicht
Wird das Gerät in einem nicht ordnungs- oder vertragsgemäßen Zustand zurückgegeben, so ist AP-World Winfried Bittner berechtigt, das Gerät sofort auf Kosten des Mieters instandzusetzen. AP-World Winfried Bittner behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruches vor.
11.Kündigung/ Rücktritt
Vom Vertrag. Ist der Mieter mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstiger Leistung im Verzug, so können wir unter gleichzeitiger Einräumung einer Nachfrist von mind. 8 Tagen, gerechnet von der Absendung des Rücktrittschreibens, mittels eingeschriebenen Briefes vom Vertrag zurücktreten. Von der Lieferung können wir überdies ohne Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten, falls über das Vermögen des Mieters Konkurs oder Ausgleich eröffnet wird oder unter Umstände in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Mieters bekannt werden, durch die uns die entstandene Forderung nicht mehr ausreichend gesichert erscheint. Ist der Mieter bereits im Besitz der Ware, so hat er sie unverzüglich franko zurückzustellen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, sind wir berechtigt, die Ware bei ihm- gleichfalls auf seine Gefahr und Kosten- abzuholen und der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes, einer Besitzentziehung oder Besitzstörung. Der Mieter hat weiteres für die Zeit vom Gefahrenübergang auf ihn bis zum Wiedereintreffen der Ware bei uns ein Benützungsentgelt in der Höhe der ortsüblichen Mietgebühr sowie Ersatz für die in dieser Zeit eingetretene Beschädigung und sonstige Wertminderung der Waren für die uns etwa entstandenen Demontage- und Transportkosten sowie für sonstiges uns durch die Aufhebung des Vertrags entstandenen Schaden zu leisten. Die Höhe der Beschädigung und der Wertminderung wird ausschließlich durch uns fachmännisch festgestellt. Bei Vertragsstornierung durch den Mieter sind wir bei der Annahme des Stornos berechtigt, entweder den erlittenen Schaden, entgangene Miete oder eine 30%-ige Stornogebühr zu fordern. Bei unbefristigten Verträgen werden als Basis 3 volle Kalenderjahre berechnet.
12. Zahlungsverzug
Der Mieter kommt entsprechend den gesetzlichen Regelungen sowie durch Mahnung in Verzug.
Der Verzugszins beträgt 12 %.
13. Verlust des Mietgegenstandes
Ist dem Mieter die Erfüllung seiner Rückgabeverpflichtung unmöglich, so hat er nach Wahl von AP-World Winfried Bittner ein gleichwertiges Ersatzgerät beizubringen oder Geldersatz (Wiederbeschaffungswert) zu leisten.
14. Produkthaftung
Die Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz odgl. oder aus anderen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden an bzw. durch betrieblich erworbene Produkte des Bestellers als Unternehmer ist ausgeschlossen.
15. Sonderbestimmungen für Spezial- und Großgeräte
15.1 Der Zusammenbau von Geräten, die demontiert angeliefert werden, hat durch den Beauftragten von AP-World Winfried Bittner auf Kosten des Mieters zu erfolgen; dasselbe gilt für die Demontage bei Rücklieferung. 15.2 Zur Inbetriebnahme des Gerätes und zur Einweisung des Bedienungspersonals hat der Mieter einen Fachmann von AP-World Winfried Bittner gegen Erstattung der Kosten anzufordern. 15.3 Können aufgrund von äußeren Umständen, die AP-World Winfried Bittner zu vertreten hat (Wetterlage, Baustellenverhältnisse, etc.) vorhergesehene Arbeiten (z.B. Aufbau, Abbau, etc.) nicht termingerecht durchgeführt werden, so gehen zusätzlich anfallende Kosten (Personal, Hilfsgerät, etc.) für einen erneuten Termin zu Lasten des Mieters. Dies gilt auch bei Abschluss eines Pauschalpreises für solche Nebenleistungen.
16. Sonstige Bestimmungen
16.1 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen AP-World Winfried Bittner und Kunden gilt ausschließlich Österreichisches Recht. Erfüllungsort ist die jeweilige Mietstation. 16.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und Personen, die im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand haben, ist Steyr / OÖ. 16.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder Teile hiervon ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen sind durch wirksame Regelungen zu ersetzen, die den unwirksamen sowie dem Vertrag im Übrigen in tatsächlicher, rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht möglichst nahe kommen. Ebenso ist zu verfahren, wenn der Vertrag eine unvorhergesehene Lücke aufweist.
Abs. II AGB’s Gewinnspiele udgl….
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Bei Gewinnspielen über die Internetplattformen bzw. Flyer oder Inserate gilt Grundsätzlich: Teilnahme- und Durchführungsbedingungen
§ 1 Teilnahmebedingungen
(1) Teilnahmeberechtigt sind volljährige Personen, bei minderjährigen
(2) wird die Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorausgesetzt.
(3) Die Teilnahme einer Person am Gewinnspiel erfolgt durch Beantworten sämtlicher Gewinnspielfragen, Ausfüllen des Anmeldeformulars in den dafür vorgesehenen Formularen. Die Teilnehmer sind jeweils für die Richtigkeit ihrer Angaben, insbesondere der Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse, Alter verantwortlich. Der Eingang der Gewinnspielantworten und des Anmeldeformulars muss innerhalb der festgelegten Frist erfolgen. Zur Wahrung der Frist dient der elektronisch protokollierte Eingang der Gewinnspielabgabe auf den jeweiligen Internetservern.
(4) Sämtliche Personenangaben müssen der Wahrheit entsprechen.
(5) es besteht kein Rechtsanspruch.
(6) Über sämtliche Aktionen insbesondere Gewinnspiele kann kein Schriftverkehr geführt werden.
§ 2 Ausschluss vom Gewinnspiel
(1) Mitarbeiter der jeweiligen Partner und deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
(2) Personen die gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen werden vom Gewinnspiel ohne Angabe von Gründen ausgeschlossen.
(3) Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder das Spiel anderweitig manipulieren, werden ausgeschlossen. Diesfalls werden Gewinne nachträglich aberkannt und zurückgefordert.
(4) Teilnehmer mit unrichtigen Personenangaben werden vom Gewinnspiel ausgeschlossen.
§ 3 Durchführung und Abwicklung
(1) Die Gewinner werden schriftlich benachrichtigt und erklären sich mit der Veröffentlichung ihres Namens auf den dafür vorgesehenen Web-Sites und sonstiger PR-Aktivitäten einverstanden, die Weitergabe der gespeicherten Daten an zukünftige Partnern wird zugestimmt.
(2) Der Gewinnanspruch verfällt 4 Wochen nach schriftlicher Benachrichtigung der Gewinner, sofern sich dieser nicht meldet. Der Anspruch auf den Gewinn verfällt ebenfalls, wenn die Inanspruchnahme des Gewinns nicht innerhalb der vorgesehenen Frist längstens jedoch 4 Wochen nach Verständigung eine Kontaktaufnahme erfolgt.
(3) Eine Barablöse der Gewinne ist nicht möglich.
§ 4 Gewinne & Gewinnermittlung
Die Gewinnermittlung erfolgt unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Keine Barablöse möglich.
§ 5 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels
Die Betreiber der Internetplattform behalten sich vor, eventuelle Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit machen wir dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. Die Betreiber behalten sich Schadenersatzforderungen gegen jene Personen vor, die den sofortigen Abbruch des Spieles erforderlich machen.
§ 6 Datenschutz
(1) Eine Teilnahme am Gewinnspiel erfordert die Registrierung des Teilnehmers. Um an einem Gewinnspiel teilnehmen zu können, ist es unerlässlich, sich registrieren zu lassen. Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht. Durch die Registrierung erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass AP-World sowie Partner die dazu bekannt gegebenen personenbezogenen Daten speichert, zu geschäftlichen Zwecken nützt und an den jeweiligen Partnern sowie ev. zukünftigen Partnern übermittelt, welcher die Personenangaben ebenfalls speichern darf. Es steht jedem Teilnehmer frei, unter den angegebenen Support E-Mail Adressen die Einwilligung zur Speicherung und Nutzung seiner Daten zu widerrufen.
(2) Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer des Gewinnspiels unterliegen dem Datenschutzgesetz und dem Fernmeldegeheimnis.
§ 8 Sonstiges
(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
(2) Es gilt österreichisches Recht.
(3) Eine nachträgliche Ergänzung der Spielregeln sowie Änderungen hinsichtlich der Sachpreise und der Einsendefristen für die Teilnahme am Gewinnspiel bleiben ausdrücklich vorbehalten.
(4) Wenn ein Nutzer die Identität eines anderen Nutzers stiehlt, indem er sich als jener ausgibt, einen ähnlichen Nutzernamen wählt oder sich in Kommentaren, E-Mails, Videos udgl. als dieser Nutzer ausgibt, wird dies als Verstoß gegen die AGB dieser Seite angesehen. Mit Ev. Konsequenzen hat der Nutzer zu rechnen.
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Alle Inhalte Unterliegen dem copyright Schutz. Vervielfältigung auch nur auszugsweise ist ohne schriftlicher Zusage untersagt. Stand 11/2015
Abs. III AGB´s Beratung sowie Vermittlung udgl…..
1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (Unternehmensberater) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer (Unternehmensberater) ausdrücklich schriftlich anerkannt.
1.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung
2.1 Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.
2.2 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer (Unternehmensberater) selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.
2.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich der Auftragnehmer (Unternehmensberater) zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch der Auftragnehmer (Unternehmensberater) anbietet.
3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung
3.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
3.2 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer (Unternehmensberater) auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.
3.3 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer (Unternehmensberater) auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.
3.4 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) von dieser informiert werden.
4. Sicherung der Unabhängigkeit
4.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
4.2 Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.
5. Berichterstattung / Berichtspflicht
5.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber Bericht zu erstatten.
5.2 Den Schlussbericht erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art des Beratungsauftrages nach Abschluss des Auftrages.
5.3 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.
6. Schutz des geistigen Eigentums
6.1 Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer (Unternehmensberater) und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben beim Auftragnehmer (Unternehmensberater). Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
6.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer (Unternehmensberater) zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
7. Gewährleistung
7.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber hievon unverzüglich in Kenntnis setzen.
7.2 Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.
8. Haftung / Schadenersatz
8.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen.
8.2 Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
8.3 Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.
8.4 Sofern der Auftragnehmer (Unternehmensberater) das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer (Unternehmensberater) diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
9. Geheimhaltung / Datenschutz
9.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.
9.2 Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer (Unternehmensberater), über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
9.3 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
9.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
9.5 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Gewähr, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
10. Honorar
10.1 Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (Unternehmensberater). Der Auftragnehmer (Unternehmens-berater) ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig.
10.2 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.
10.3 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.
10.4 Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftragnehmer (Unternehmensberater), so behält der Auftragnehmer (Unternehmensberater) den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der Auftragnehmer bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.
10.5 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der Auftragnehmer (Unternehmensberater) von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.
11. Elektronische Rechnungslegung
11.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer (Unternehmensberater) ausdrücklich einverstanden.
12. Dauer des Vertrages
12.1 Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts.
12.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,
– wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder
– wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät.
– wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Vertragspartners, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren des Auftragnehmers weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des Auftragnehmers eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse dem anderen Vertragspartner bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
13.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
13.3 Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters). Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des Auftragnehmers (Unternehmens-beraters) zuständig.
Der Fachverband Unternehmensberatung und Informationstechnologie empfiehlt als wirtschaftsfreundliches Mittel der Streitschlichtung nachfolgende Mediationsklausel:
(1) Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden
können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen
rechtliche Schritte eingeleitet.
(2) Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht.
Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für eine(n) beigezogene(n) RechtsberaterIn, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.